Beispieltext: Fotos machen von Sachen die nicht mir gehören

Immer wieder kommt es vor, dass man Fotos erstellt und auf den Fotos sich Objekte befinden die einem selber nicht gehören. In Saarbrücken das Motorad vor dem Cafe, in St. Tropez die Jacht am Hafen. Ist sowas den erlaubt? Darf ich die Fotos veröffentlichen?

Aus der Sicht des Eigentümers stellt sich die Frage: Habe ich ein Recht an den Bildern eigener Sachen ? Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Der Eigentümer einer Sache, kann zwar mit ihr machen was er will, aber er kann anderen nicht verbieten sie zu fotografieren. Das Licht gehört ja schlieslich niemandem und dieses fällt in meine Kamera. Handelt es sich bei der fotografierten Sache aber um ein urheberlich Geschütztes Ding greift man in die Rechte des Urhebers. Auch bei Verhandlungen vor Gericht darf man zb keine Fotos machen. Und auch Achtung in militärischen Sperrgebieten!

Mehr zum Thema Fotografie auf unserer Webseite